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Herrschaft Colditz



Wappenbeschreibung: geteilt; oben in Gold ein links gewendeter, rot gezungter, wachsender, schwarzer Löwe, unten fünfmal schräglinks geteilt von Schwarz und Silber


Seit 1046 ist Colditz als deutscher Burgward im slawischen Wohngau „Chutici" geschichtlich bezeugt. Bis etwa zum Ende des 13. Jahrhunderts entsprach sein weiteres Schicksal dem von Leisnig (s. Nr. 24). Zunächst wurde es 1083 aus königlichem Besitz an Wiprecht II. von Groitzsch vergeben, gelangte 1143 von dessen Erben an den Bamberger Stiftsvogt Rapoto von Abenberg, ging durch Verkauf 1147 an Kaiser Friedrich I. über, der 1158 dieses staufische Hausgut in Reichsgut umwandelte und dem Reichsland Pleißen (s. Nr. 37) eingliederte. Die eingesetzten Dienstmannen von Colditz stiegen zu Reichsministerialen auf und erlangten im 13. Jahrhundert im Zusammenhang mit dem Verfall der Reichsgewalt eine recht selbständige Stellung — de facto die Landesherrschaft.


Im 14. Jahrhundert sicherten sich die Herren von Col­ditz gegen wettinische Annexionsbestrebungen, indem sie ihr Reichslehen der Krone Böhmens auftrugen, um es als Reichsafterlehen zurückzuerhalten. Das bewahrte sie aber nicht vor der Verpfändung 1396 und 1404 vor dem Verkauf ihrer Herrschaft an die Wettiner, die Colditz als Amt in ihr markmeißnisches Territorium einbauten. 1485 wurde es dem Ernestinischen Anteil zugeschlagen; 1547 kam es an die Albertiner, unter denen es von 1591 an Mittelpunkt für die Wittumsregierung über die Ämter Colditz, Rochlitz, Leisnig und Borna war.