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Grafschaft Beichlingen



Wappenbeschreibung: fünfmal geteilt von Silber und Rot


Anlässlich einer größeren Schenkung an das Kloster Fulda wurde Beichlingen 860 erstmals ge­nannt. Von einer Burg hörte man seit 1014. Im siebten Jahrzehnt des 11. Jahrhunderts befand sie sich im Besitz Ottos von Meißen aus dem Hause Weimar, über dessen Witwe sie an Dedi von Wettin kam. Durch weitere Ehen mit den jeweiligen Besitzerinnen gehörte Beichlingen vorübergehend auch dem Sohn Ottos von Northeim und Wiprecht II. von Groitzsch. Als in der Mitte des 12. Jahrhunderts wieder eine Vererbung im Mannesstamm möglich geworden war, konnte man vom Geschlecht der Grafen von Beichlingen sprechen. Neben den fuldischen gingen auch die landesherrlichen Güter vollständig in den Besitz dieser Familie über, wobei jedoch die Lehensabhängigkeit von den Wettinern gewahrt blieb. Es ließen sich nur schwache Ansätze zu einer eigenen Landesherrschaft beobachten. Z. T. übten die Grafen von Beichlingen bedeutende Funktionen in der Umgebung der Herzöge und Kurfürsten von Sachsen aus. 1519 waren sie gezwungen, ihren gesamten Besitz an die v. Werthern zu verkaufen. Trotzdem er­schienen sie, nunmehr völlig verarmt und restlos von den Wettinern abhängig, noch 1521 in 4 der Reichsmatrikel, wogegen Kurfürst Friedrich (d. Weise) und Herzog Johann (d. Beständige) Einspruch erhoben. Die albertinischen Kurfürsten, denen seit 1547 die Lehenshoheit zustand, respektierten zwar eine gewisse Selbständigkeit der Grafschaft nach innen, vertraten sie aber an Stelle der v. Werthern gegenüber dem Reich.


Die Grafen von Beichlingen geben etwa seit der Mitte des 13. Jahrhunderts ihr zunächst als kaiserliche Burggrafen von Kyffhausen seit etwa 1210 geführtes Amtswappen, einen Adler, zugunsten eines dreimal geteilten Schildes auf. Der älteste Nachweis ist für 1253 zu erbringen. Mitte des 14. Jahrhunderts nehmen sie vorübergehend den Adler wieder in ein quadriertes Wappen auf. Die älteste Überlieferung — einschließlich des Konstanzer Wappenbuchs — ist sich in der Blasonierung „dreimal von Silber und Rot geteilt" einig. Häufig werden auch die Teilungen durch rote oder silberne Balken ersetzt.


Quellen: Historische Stätten XI, S. 35; Geschichte Thüringens Bd. II/l, S. 179-183; Schneider/Tille S. 18-20; Siebmacher I, S. 11 u. Taf. 7 sowie III, S. 2 f. u. Taf. 2; Posse Bd. II, S. 12-17 u. Taf. 6-9; Merian S. 5; Grünenberg Taf. LXXVIII b; Siebmacher 1701/1705 Teil II, Taf. 143 („gespalten; vorn in Rot drei schwarze Balken mit drei pfahlweise gestellten goldenen Sternen, hinten in Silber ein halber schwarzer Adler am Spalt")